Schulbegleitung

Was bedeutet Schulbegleitung?

Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf während des Schulbesuchs.
Schulgesetzliche Grundlage der sonderpädagogischen Förderung:
Nach den Thüringer Schulgesetzen sind grundsätzlich integrative Formen von Erziehung und Unterricht in allen Schularten anzustreben (§ 53 Abs. 2 ThürSchulG) .
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden, soweit wie möglich, in der Grund-schule, in den zum Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder in den zu den Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten im Gemeinsamen Unter-richt (GU) beschult (§ 1 Abs. 2 ThürFSG) .
GU kann nur dort durchgeführt werden, wo die notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen gewährleistet sind; die Förderung aller Schüler muss gewähr-leistet sein (§ 9 Abs. 1 ThürSoFöV) .
Sonderpädagogische Förderung erfolgt durch differenzierende Maßnahmen oder durch Stütz- und Fördermaßnahmen im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht (§ 9 Abs. 2 ThürSoFöV).
Zu Formen des GU gehören insbesondere Einzelintegration und Integrationsklassen (§ 53 Abs. 2 ThürSchulG).
Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die im GU nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, erfüllen ihre Schulpflicht in einem ihrem Förderschwerpunkt

  • Unterstützung und Begleitung bei der Strukturierung des Schulalltags
  • Förderung der Kommunikation
  • Erweiterung und Entwicklung der Sozialkompetenz
  • Aufbau und Stärkung von Kontaktverhalten zu Mitschülern und Lehrern
  • Begleitung in Krisensituationen und die damit verbundene Zusammenarbeit mit Leistungsträgern
  • Erstellung, Umsetzung und Auswertung von Hilfeplänen / Dokumentation